Kommunales Behördennetz; Betrieb

  • Kurzbeschreibung

    Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.
  • Beschreibung

    Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.


Zuständige Abteilungen