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Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurzbeschreibung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Formulare
Online Verfahren
Spezielle Hinweise für - Stadt MünchbergKosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum KostengesetzRechtsgrundlagen
Weiterführende Links