Wohnsitz; Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.