Rettet die Bienen!


Am 17. Juli 2019 hat der Bayerische Landtag das Volksbegehren Artenvielfalt "Rettet die Bienen!" angenommen. Dieses Ereignis hatte nun seinen 5. Jahrestag.

Ziel des Volksbegehrens war vor allem der Naturschutz aller Arten und gleichzeitig die Verbesserung der Lebensräume und Biodiversität in Bayern. Wie erfolgreich sind die Maßnahmen, die durch das Naturschutzgesetzt entstanden sind, aber wirklich?

Top:

Im Staatswald wurden 10 % der Fläche (83.000 ha) als Naturwaldflächen ausgewiesen. Naturwälder sind „wilde“ Wälder, bei denen der Mensch nicht mehr aktiv eingreift. Die Folge sind alte, artenreiche Wälder mit stehenden und liegenden Totholz.

Im Jahr 2019 wurde ein bayerischer Streuobstpakt ausgerufen. Durch diesen wurden die Fördersätze bereits deutlich verbessert und es wurden bereits mehr Streuobstbäume gepflanzt. Die Beratung vor Ort wurde besser.

Damit die Artenvielfalt im Siedlungsbereich gefördert wird, wurde ein Beleuchtungsverbot öffentlicher Gebäude nach 23 Uhr erlassen. Öffentliche Flächen sollen ökologisch bewirtschaftet werden. Begleitgrünflächen zu Staatsstraßen sollen beispielsweise als Magergrünland genutzt werden. Und die privaten Gärten sollen an einer „artenreichen Gartenkultur“ ausgerichtet werden. Hier soll das Informationsangebot erhöht werden. Für all diese Maßnahmen gibt es noch keine aussagekräftigen Ergebnisse.

Flop:

Das Ziel von 30% Ökolandbau auf staatlichen Flächen im Jahr 2020 wurde verfehlt.

Flächen mit einer Mahd nach dem 15. Juni sollen ausgeweitet werden. Der Wert nahm seit 2019 um 3% zwar zu, der Rückgang von artenreichem Grünland nimmt allerdings weiter an.

Der Pestizideinsatz ist zwar Rückläufig, die Schädlichkeit der zum Einsatz kommenden Wirkstoffe wird jedoch zu wenig berücksichtigt. Wichtig wären die Einrichtung pestizidfreier Gebiete sowie von Pufferzonen um Schutzgebiete.

Biotopverbunde sollen ausgebaut werden. Biotopverbunde sind Gebiete, die Schutzinseln miteinander verbinden und somit zu artenreichen Lebensräumen beitragen sollen. Das Ziel von 15% solcher Verbünde wurde laut Staatsregierung zwar erreicht, die Qualität der Verbünde ist allerdings nicht ausreichend.

Mit einer Breite von 5 Metern ist bei Gewässern eine garten- bzw. ackerbauliche Nutzung untersagt worden. Die Auseisung ist bayernweit zwar größtenteils abgeschlossen, die Qualität dieses neuen Lebensraumes ist qualitativ allerdings unterschiedlich zu bewerten.

Die genaue Zwischenbilanz bzw. alle Monitoring-Ergebnisse der letzten Jahre können auf der Seite des LBV Bayern e.V. (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) nachgelesen werden: Monitoring - Volksbegehren Artenvielfalt (volksbegehren-artenvielfalt.de).

Wenn Sie sich fragen, was Sie selbst noch für den Artenschutz leisten können, klicken sie einfach auf folgenden Link: Volksbegehren Artenvielfalt: Das kann jeder im Privaten tun - LBV - Gemeinsam Bayerns Natur schützen.

Hier klärt der LBV e.V. Bayern über mögliche Umsetzungshilfen beim Volksbegehren auf.