Halbseitige Sperrung Bismarckstraße


Von heute (27. Februar) an bis längstens 15. März 2024 ist die Bismarckstraße (St2194) bei der Einmündung Gabelsbergerstraße, einschließlich dem Gehweg und der Klosterplatz vor dem Anwesen
Nr. 1, einschließlich dem Gehweg halbseitig gesperrt.

Auf der Bismarckstraße, ab Einmündung Gabelsbergerstraße bis Ende Bismarckstraße 2 und von Anwesen
Hofer Straße 1 bis Abzweigung „Klosterberglein“ wird jeweils das Halten von Fahrzeugen, auch auf dem
Seitenstreifen verboten.

Grund dafür sind Spülbohrungen, um Glasfaserleitungen verlegen zu können.